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AGB

I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Escale Möbel- und Leuchten GmbH und ihren Kunden. Die AGB werden spätestens durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichenden Bedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch die Ausführung der Lieferung gilt nicht als Anerkennung fremder Bedingungen.
2. Die gesamte Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.
2. Der Vertrag wird erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung oder aber mit Auslieferung der Ware wirksam. Alle durch Vertreter getroffenen Vereinbarungen sind ebenso wie sämtliche mündliche und telefonische Abmachungen erst nach Bestätigung unsererseits rechtsverbindlich.
3. Der Kunde ist an seinen Auftrag bzw. seine Bestellung bis zum Eingang unserer Auftragsbestätigung, höchstens jedoch zwei Monate lang gebunden.

III. Abrufaufträge
1. Der Kunde hat Abrufaufträge in der vereinbarten Frist abzunehmen. Kommt er länger als einen Monat mit dem Abruf der Bestellung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, die Restmenge dem Kunden anzuliefern und evtl. Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
2. Ändern sich nach Erteilung von Abrufaufträgen unsere Listenpreise, so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Listenpreise als vereinbart. Handelt es sich beim Kunden nicht um einen Kaufmann, so gilt dies nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

IV. Rücktritt vom Vertrag
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) Umstände bekannt werden, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen wird (insbesondere Zahlungseinstellungen, Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Geschäftsaufloesung etc.);
b) uns die Erfüllung der Lieferverpflichtung infolge der Nichtbelieferung durch Dritte unmöglich ist;
c) höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen jeder Art die Erfüllung verhindern, erheblich erschweren oder um mehr als 5 % verteuern und/oder
d) der Kunde den Bestimmungen dieser AGB über den Eigentumsvorbehalt nicht nachkommt.

V. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Katalog- und Listenpreise sind – sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt – Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Sofern ausnahmsweise Bruttopreise angegeben werden, handelt es sich um unverbindliche Richtpreise ab Fabrik.
3. Es gelten unsere jeweils am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreise, es sei denn, es handelt sich bei dem Kunden nicht um einen Kaumann; dann gilt der Listenpreis am Tage der Auslieferung nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Skonti werden nur anerkannt, wenn ältere Rechnungen ausgeglichen sind.
5. Bei Zahlungsrückständen des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Wir sind in diesen Fällen außerdem berechtigt, gewährte Preisvorteile wie Rabatte etc. aufzuheben und Lieferungen an den Kunden – auch aufgrund anderer Aufträge – bis zur Begleichung des Rückstands zurückzuhalten.
6. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt in jedem Falle vorbehalten.
7. Der Kunde kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig titulierten Gegenforderungen aufrechnen.
8. Kaufleute sind weder zu einer Leistungsverweigerung noch zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen berechtigt. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, können generell nicht geltend gemacht werden.

VI. Lieferfristen
1. Von uns genannte Lieferfristen sind stets unverbindlich, wenn deren Verbindlichkeit nicht explizit in Textform vereinbart wurde.
2. Sind wir den vereinbarten Lieferverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen, so ist uns vom Kunden eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu gewähren. Bei einer Lieferfristverzögerung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen verlängert sich unsere Lieferfrist um längstens 8 Wochen.
3. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist unser Kunde berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Schadensersatz – sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde ist nicht Kaufmann und weist nach, dass die Verzögerung oder Nichtbelieferung auf grobem Verschulden unsererseits beruht.

VII. Lieferung und Abnahme
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Kosten des Empfängers. Der Versand wird nach unserem freien Ermessen ohne Verbindlichkeit für die günstigste Versandart vorgenommen. Die Kosten für vergebliche Anlieferungsversuche trägt der Kunde. Ab einem Netto-Zahlungsbetrag von € 500,- liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus.
2. Die Außenverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
3. Bleibt unser Kunde nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit deren Übernahme länger als 14 Tage im Rückstand, so sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Machen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend, sind wir – unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen – berechtigt, 25 % des Netto-Vetragspreises als Entschädigung zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Verlangen wir vorgenannten pauschalisierten Entschädigungsbetrag, bedarf es keines Schadensnachweises.

VIII. Mängelrügen
1. Die Beanstandungen jeder Art müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Empfang der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Feststellung, bei uns in Textform geltend gemacht werden.
2. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen berechtigen Kaufleute nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen.

IX. Gewährleistung
1. Wir übernehmen die Gewähr für die Verwendung nach dem jeweiligen Stand der Technik geeigneter Materialien und deren fachmännischer Verarbeitung nach den einschlägigen deutschen DIN und VDE- Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewähr ist ausgeschlossen, insbesondere hinsichtlich geringfügiger handelsüblicher Abweichungen in Abmessung, OBERFLÄCHE, Qualität und sonstiger Ausführungsmerkmale.
2. Leuchtmittel und elektronische Vorschaltgeräte unterliegen auch bei sorgfältiger Produktion einer nur eingeschränkten Haltbarkeit. Gewährleistungsansprüche resultieren hieraus nicht.
3. Bei Sonderverkaufswaren sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, wenn der Kunde Kaufmann ist.
4. Die Eignung der bestellten Ware für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck hat der Kunde stets selbst zu überprüfen.
5. Wir übernehmen keinerlei Gewähr dafür, dass die elektrischen Teile auch für eine Verwendung im Ausland zugelassen sind.
6. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur der mangelhaften Ware oder des mangelhaften Warenteils bzw. auf die Nachbesserung mangelhafter Reparaturarbeiten sowie – nach unserer Wahl – auf die Reparatur oder den Ersatz mangelhafter Teile in unserem Werk in Limbach/Baden.
7. Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag, Schadens- oder Aufwendungsersatz sowie Minderung bestehen nicht, es sei denn, dass wir nachgewiesenermaßen nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben.
8. Für Einbauteile fremder Hersteller wird die von diesen gegebene Herstellergarantie an den Kunden weitergegeben. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich bei solchen Teilen auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Hersteller zustehen.
9. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde und ein auftretender Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder sonstigen Einflüssen Dritter steht. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Kunde oder sein Abnehmer unsere Vorgaben über die Behandlung der Ware nicht befolgt, insbesondere Leuchtmittel mit zu hoher Wattzahl einsetzt sowie wenn die Mängel auf natürliche Abnutzung oder Überbeanspruchung zurückzuführen sind.
10. Wir können die Erfüllung berechtigter Gewährleistungsansprüche davon abhängig machen, dass der Kunde den vereinbarten Vertragspreis zuvor in voller Höhe bezahlt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Nichtkaufmann, kann allerdings höchstens eine Vorleistung in Höhe von 75 % des vereinbarten Preises verlangt werden.
11. Unberührt bleiben Ansprüche Dritter, die aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren.

X. Haftung
1. Gegenüber Kaufleuten ist unsere Haftung auch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unserer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Kaufmann, haften wir nur für vorsätzliches Verschulden und dasjenige unserer leitenden Angestellten. Für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen haften wir in diesem Falle nur dann nicht, wenn den Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Gegenüber Kaufleuten haften wir für Schäden, die auf einem Mangel der gelieferten oder auf einer mangelhaften Reparatur beruhen, soweit sie an der gelieferten oder reparierten Ware unmittelbar entstanden sind. Für sonstige Schäden, insbesondere für Personen- und für Vermögensschäden haften wir gegenüber diesem Personenkreis nur insoweit, als Deckung durch eine Versicherung besteht.
3. Unsere Haftung für Schäden jeder Art, die darauf beruhen, dass der Kunde Mängelrügen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben hat, ist ausgeschlossen.
4. Aus offensichtlichen Irrtümern kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.

XI. Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens 6 Monate nach Lieferung der Ware oder Erbringung der sonstigen Vertragsleistungen, sofern der Kunde Kaufmann ist.

XII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäfts- verbindung bleiben die von uns gelieferten Waren in unserem Eigentum. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen; er ist jedoch berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern.
3. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er seine Forderung aus der Weiterveräußerung schon jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Betrag unserer noch offenen Forderungen entspricht. 4. Für den Fall einer gestatteten Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ermächtigen wir den Kunden widerruflich zur Einziehung der Forderungen. Von der eigenen Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir werden hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Kunden auch selbst anzuzeigen.
5. Von Eingriffen von Gläubigern des Kunden, insbesondere von Pfändungen der gelieferten Ware, hat uns der Kunde sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen.
6. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, gestattet uns der Kunde, die Räume, in denen sich die Vertragsware befindet, ggf. auch durch Beauftragte zur Prüfung des Zustandes der Ware zu betreten.
7. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sonstigen aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen oder dasjenige von persönlich haftenden Gesellschaftern des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig.
8. Wird bei Fälligkeit die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Besitzrecht des Kunden an der Ware und wir sind berechtigt, sofort die Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen. Wir dürfen in diesem Falle ohne Ankündigung die Ware aus dem Gewahrsam des Kunden wegnehmen. Hiermit und mit der anschließenden Verwertung der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie aus den sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist Mosbach/Baden, sofern der Kunde Kaufmann ist.
2. Wenn der Kunde nicht Kaufmann ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. 3. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Kunden ist Limbach/Baden.

XIV. Verbindlichkeiten der Bedingungen
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch Gesetz oder Sonderregelungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.